Geschrieben: 22. August, 2017 in Bauen & Wohnen
 
 

Gefahr für die Lunge: Asbest


Asbest ist chemisch sehr beständig, unempfindlich gegen Hitze, nicht brennbar, flexibel, zugfest und sehr bindungsfreudig. Kurz: Scheinbar der perfekte Werkstoff. Doch dann fand man heraus, dass von freigesetzten Asbestfasern eine große Gefahr ausgeht. Denn die wenige Tausendstel Millimeter messenden Fasern können in das Lungengewebe eindringen und Krebs verursachen.


Asbest, Fotoquelle: 123RF

Aus diesem Grund wurden die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten in Deutschland im Jahr 1993 verboten. In vielen anderen Ländern wird er hingegen noch verwendet. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) setzt sich für ein weltweites Verbot ein – bisher ohne Erfolg.

Seit circa 1930 wurde Asbest in Deutschland in rauen Mengen als Bau- und Werkstoff verwendet. Zwischen den Jahren 1950 und 1985 wurden etwa 4,4 Millionen Tonnen verbraucht. Asbest wurde für Bodenbeläge, Dachplatten, Isolierungen, als Brems- und Kupplungsbeläge für Fahrzeuge und für Dichtungen genutzt. Weit mehr als 3.000 unterschiedliche Produkte wurden aus oder mit Asbest hergestellt. In den 1960er und 70er Jahren wurde Asbest vor allem in Form von asbesthaltigem Faserzement in Gebäuden verbaut. Noch heute kommen sehr viele Menschen tagtäglich mit Asbest in Kontakt – manche wissentlich, andere ohne von der Gefahr zu ahnen.

Wo kann man heute noch mit Asbest in Kontakt kommen?

Asbest wurde vor allem in langlebigen Bauprodukten verwendet. Daher ist er noch heute in der Umwelt, in Wohnungen und Haushalten anzutreffen. Oft ist heutigen Besitzerinnen und Besitzern einer Immobilie gar nicht bekannt, ob und wo Asbest verbaut sein könnte. Durch Verwitterung und Alterung können jedoch leicht Fasern freigesetzt werden. Um die Gefahr besser einschätzen zu können, muss man zunächst zwischen schwach- und festgebundenem Asbest unterscheiden. Schwach gebundene Asbestprodukte haben einen relativ hohen Asbestanteil von über 60 Prozent. Schwach gebundener Asbest kann in asbesthaltigen Putzen, Leichtbauplatten für Decken und Wände, Vinyl-Bodenbelägen, in Nachtspeicheröfen, Heizkesseln und in Auskleidungen bei Elektrogeräten wie Toaster, Haartrockner und Bügeleisen vorkommen. Etwas weniger problematisch ist der stark gebundene Asbestzement. Der Asbestanteil ist hier deutlich niedriger. Er liegt zwischen 10 und 15 Prozent. Stark gebundener Asbest wurde in Dach- oder Wellplatten, Vinyl-Asbest-Bodenfliesen, Rohren, Kabelkanälen, Blumenkästen, Gartenmöbeln, Tischtennisplatten, Minigolfbahnen und Sommerrodelbahnen verbaut. Eine Gefahr geht von stark gebundenem Asbest nur dann aus, wenn Asbestfasern durch Außeneinwirkung, beispielsweise bohren, sägen oder schleifen, freigesetzt werden.

Was macht Asbest so gefährlich?

Asbestfasern haben die Eigenschaft sich aufzuspalten. So können sie leicht eingeatmet werden. In der Lunge reizen sie das Gewebe. Es entsteht Narbengewebe, die sogenannte Asbestose. Die anhaltende Reizung des Lungengewebes und das Wandern der Fasern zu Brust- und Bauchfell können langfristig Lungenkrebs bzw. Lungenfell- und Bauchfellkrebs hervorrufen. Der Zeitraum zwischen Einatmen der Fasern und Auftreten einer Folgeerkrankung kann rund 30 Jahre betragen. Das macht es besonders schwer, eine Asbest-Exposition eindeutig als Ursache einer Tumorerkrankung zu identifizieren.

Wie ist der Umgang mit Asbest geregelt?

Asbest ist ein Gefahrstoff, dessen Umgang durch mehrere Gesetze geregelt ist. Neben der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist das die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Auf EU-Ebene greift das EU-weite Verwendungsverbot für Asbest (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Grundsätzlich dürfen Sanierungsarbeiten an Asbestprodukten nur von Fachbetrieben mit Sachkundenachweis nach TRSG 519 durchgeführt werden. Derartige Sanierungsarbeiten müssen außerdem bei der Stadt oder der Gemeinde angemeldet werden. Die Regeln zum Umgang mit Asbest gelten auch für Privatpersonen. In jedem Fall gilt es, die Freisetzung von Asbestfasern unbedingt zu vermeiden. Ein fachgerechter Transport und eine ebensolche Entsorgung sind ebenso Pflicht wie Schutzanzüge und Atemschutzmasken während der Arbeiten.

Was tun, wenn man Asbest ausgesetzt war?

Asbest ist nur dann gefährlich, wenn Fasern freigesetzt und die Gefahr besteht, dass diese eingeatmet wurden. Vor allem Heimwerker können aufgrund mangelnder Fachkenntnis Asbestfasern freisetzen. Eventuelle gesundheitliche Folgen treten, wenn überhaupt, jedoch erst sehr spät auf. Festzustellen bleibt, dass eine einmalige geringe private oder häusliche Belastung nicht mit einer hohen und ständig wiederkehrenden beruflichen Belastung, wie sie zum Beispiel Bauarbeiter haben können, vergleichbar ist. Sicherheit darüber, ob Fasern freigesetzt wurden, kann nur eine sehr zeitnahe Messung der Faserkonzentration in der Umgebungs- oder Raumluft durch eine Fachfirma oder den TÜV geben. Die Frage, ob ein bestimmtes Material tatsächlich asbesthaltig ist, kann durch eine Material- oder Staubprobe beantwortet werden. Ist von einer Faserexposition auszugehen, ist der Hausarzt der erste Ansprechpartner. Der kann bei Bedarf einen Lungenfacharzt oder Spezialisten für Arbeitsmedizin hinzuziehen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum gibt jedoch zu bedenken, dass das Risiko lebenslanger Vorsorgeuntersuchungen mittels Röntgenaufnahmen gegen ein Erkrankungsrisiko abgewogen werden sollte.

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