Geschrieben: 18. Juni, 2014 in Aktuelles
 
 

Bessere gesundheitliche Versorgung für Flüchtlinge!


Weltflüchtlingstag am 20.6.14

Minderjährige Flüchtlinge müssen das gleiche Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung erhalten wie alle anderen Kinder in diesem Land. Das heißt: Zugang zu allen Gesundheitsleistungen entsprechend dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen.


Bessere mediznische Versorgung bei Flüchtlingskindern, Fotoquelle 123RF

Außerdem müssen die medizinischen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen unabhängig vom Aufenthaltsstatus ihrer Eltern bzw. Betreuungspersonen durch Kinder- und Jugendärzte und nicht durch Sachbearbeiter beurteilt werdenDies fordert die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ), Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften, erneut anlässlich des Weltflüchtlingstages.

„Insbesondere Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention, die auch von Deutschland unterzeichnet wurde, verlangt von den Staaten, sich für das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit für alle Kinder einzusetzen“, betont Dr. Elke Jäger-Roman, stellvertretende Generalsekretärin der DAKJ und deutsche Gesandte der „European Confederation of Primary Care Paediatricians“ (ECPCP). „Leider sind wir davon aber noch weit entfernt, was sich insbesondere an der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und deren Kindern zeigt.“

Die DAKJ plädiert dafür, Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention endlich umzusetzen. Dieser Artikel zur Gesundheitsvorsorge beschreibt ganz konkret, welche umfassenden Rechte auch minderjährige Flüchtlinge eigentlich haben sollten. So heiße es in Absatz 1: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.“

Die Realität sei aber in Deutschland, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur die Kosten für die Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzzuständen erstattet werden. Nicht erstattet würden dagegen präventive Leistungen wie Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen, die Behandlung chronischer Erkrankungen, die Heil- und Hilfsmittelversorgung von behinderten Kindern sowie die Behandlung von psychisch traumatisierten Kindern und Jugendlichen. „Auch diese Leistungen müssen dringend übernommen werden“, fordert Jäger-Roman.

Eine weitere Forderung der DAKJ ist, dass Flüchtlingskinder gleich nach ihrer Einreise in Deutschland medizinisch besonders sorgfältig betreut werden.

Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V
Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften

Quelle: www.dakj.de