Geschrieben: 16. Mai, 2013 in Gesetzliche KV | Versicherungsservice
 
 

Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung


GESETZLICHE KRANKENKASSEN

Die Basis-Absicherung durch den Staat
Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, doch ihre Beitragssätze unterscheiden sich erheblich – sie reichen zurzeit von etwa 13 bis 15 Prozent des persönlichen Monatsbruttos.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird – bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien -von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie also auch die Beiträge – es lohnt sich.

Die Grundlagen
Mehr als 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie Arbeitnehmer sind und nicht mehr als 3.900 Euro monatlich verdienen (Stand 2005), sind Sie Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse. Wenn Ihr Einkommen diese Grenze übersteigt oder Sie beruflich selbstständig sind, können Sie sich auch privat krankenversichern. Beamte sind im Regelfall ebenfalls privat versichert.
Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen werden prozentual vom Einkommen berechnet und je etwa zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen – ein Vorteil vor allem für Berufstätige mit mittleren und geringen Einkünften. Alle nicht erwerbstätigen Familienangehörigen sind bei den Gesetzlichen beitragsfrei mitversichert – anders als in den privaten Krankenversicherungen, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag erheben.
Die gesetzlichen Kassen bieten im Wesentlichen einheitliche, vom Gesetz vorgeschriebene Leistungen; die Beitragssätze der verschiedenen Kassen unterscheiden sich jedoch um mehr als zwei Prozent. Das klingt zunächst wenig, über die Jahre lässt sich durch den Wechsel in eine günstigere gesetzliche Kasse jedoch viel Geld sparen.

Freie Kassenwahl
Als Arbeitnehmer entscheiden Sie selbst, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern. Sie haben die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen. Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind für gesetzlich Versicherte aus ganz Deutschland geöffnet. Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen oft nur Beschäftigte bestimmter Betriebe oder einzelner Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre Aktivitäten per Satzung auf bestimmte Regionen.

Die großen Ersatz- und Ortskrankenkassen erheben meist höhere Beiträge als die Betriebskassen, sie verfügen aber über ein weitläufiges Filialnetz – wichtig für alle, die Wert auf persönliche Beratung und Service legen. Für die Innungs-und Betriebskrankenkassen sprechen die oft deutlich niedrigeren Beitragssätze: Wer sich hier versichert, kann unter Umständen einige hundert Euro pro Jahr sparen.