Geschrieben: 19. September, 2012 in Gesetzliche KV | Private KV
 
 

Krankenversicherungen in Deutschland – Worauf ist zu achten.


Seit nunmehr drei Jahren herrscht in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Sie wurde im Rahmen der Gesundheitsreform zum 01. Januar 2009 eingeführt. Damit sollte sichergestellt werden, dass jeder über genügend Schutz und Behandlungsmöglichkeiten verfügt. Davor waren nur Angestellte bis zu einem bestimmten Einkommen versicherungspflichtig.



Selbstständige und Höherverdienende benötigen keinerlei Pflichtschutz über eine Krankenkasse.
 

Diese Handhabe führte teilweise zu ähnlichen Zuständen, wie diese aus den USA bekannt sind. Der Erkrankte kann sich eine teure Behandlung nicht mehr leisten. Gerade bei kostenintensiven Behandlungen wie Krebs, HIV, psychischen Erkrankungen oder auch Frakturen und die dazugehören REHA- und Kuraufenthalten führten einige Patienten in die Insolvenz oder sie konnten gar nicht erst die Behandlung antreten.

Auch wenn die zu versichernden Personen mittlerweile seit Öffnung des Marktes der gesetzlichen Krankenkassen die freie Kassenwahl haben, wird der Markt immer undurchsichtiger und komplexer. Dasselbe Problem trifft die Höherverdienenden und andere Berufsgruppen, die sich laut Gesetz komplett privat versichern können. Zwar gilt nach wie vor folgende gesetzliche Regelung: Arbeitnehmer bis zu einer jährlich neu festgelegten Einkommenssumme sind in der GKV pflichtzuversichern, genau wie Azubis, Studierende, Praktikanten, Rentner in den meisten Fällen, sowie Bezieher von ALG1, ALG2 und Bezieher von Unterhaltsgeld laut SGBIII.

Obwohl Selbstständige normalerweise sich grundsätzlich bei einer privaten Krankenkasse versichern können, gibt es auch hier Ausnahmen. Land- und Forstwirte gehören wie ihre mitarbeitenden Familienmitglieder in die GKV genau wie freie Journalisten, Künstler und Publizisten. Für sie gilt die Versicherungspflicht laut dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Auch Personen, die aktuell keine Versicherung haben, aber zuvor in der GKV versichert waren, gehören in die Gesetzlichen Krankenversicherung.

Genauso kompliziert wie die gesetzliche Regelung zur Krankenversicherungspflicht, ist das Überangebot der sowohl privaten als auch gesetzlichen Krankenkasse. Während einige Krankenkassen Aufschläge erheben, sind die Mitglieder der Barmer GEK bisher verschont geblieben. Auch das Leistungsspektrum der GKVs oder auch das der Betriebskrankenkassen variiert. Einige bieten mehr Gesundheitskurse oder auch homöopathische Behandlungen, während andere Kassen nur das gesetzliche Minimum leisten. Deshalb fällt die Wahl auf die richtige Versicherung auch sehr schwer.

Zwar helfen viele Vergleichsseiten die unterschiedlichen Preise zu berechnen, jedoch bedeutet nicht, dass eine angeblich teure private Krankenversicherung wirklich teurer ist als eine günstige. Penibel müssen unbedingt die zugesagten Leistungen, Eigenanteile und Boni-Auszahlungen für nicht genutzte Leistungen verglichen werden. Dasselbe betrifft diejenigen, die eigentlich in der GKV versichert sind, die sich aber gerne zusätzlich für das Krankenhaus oder für Zahnbehandlungen extra absichern wollen. Besonders Zahnbehandlungen können zwar teuer sein, aber die monatlichen Beiträge sprengen jedoch bei genauem Vergleich den tatsächlichen Kostenrahmen. Zudem sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass Heilbehandlungen von der Steuer absetzbar sind, wenn sie einen bestimmten Prozentsatz des Jahreseinkommens übersteigen.

Auch wenn Direktversicherungen wegen des fehlenden Filialnetzes sich oft als erheblich günstiger erweisen, bevorzugen andere Versicherte lieber den persönlichen Kontakt zu einem Sachbearbeiter vor Ort. Ein persönliches Gespräch ist besonders dann angezeigt, wenn REHA-Maßnahmen oder sonstige Kuraufenthalte oder Operationen extra genehmigt werden müssen. Zusätzlich zu den Homepages der Versicherungen und den verschiedenen Preisvergleichen, bietet das krankenversicherungforum.com nicht nur ein Forum für PKV, sondern auch für GKV-Versicherte. Dort können sich Versicherte austauschen. Übrigens seit 2012 gelten die Unisex-Tarife bei den PKVs. Das heißt Männer bezahlen nun dieselben Beiträge wie Frauen. Zuvor herrscht ein preislicher Unterschied von bis zu 20 Prozent zum Nachteil der Frauen.

© Conny Crämer