Geschrieben: 04. Juni, 2016 in Aktuelles
 
 

Leben für Leben – Tag der Organspender


Im Jahr 2005 wurde er von der WHO ins Leben gerufen. Seitdem findet er jedes Jahr am ersten Samstag im Juni statt. Dieses Jahr fällt er auf den vierten Juni. Er ist damit weniger genau als ein Geburtstag, trotzdem können einige Menschen teilweise auch wohl durch ihn einen zweiten Geburtstag feiern. Es geht um den Tag der Organspende bzw. den Tag der Organspender. An diesem Tag soll über die Möglichkeiten einer Organspende informiert werden.

Organspendeausweis, Fotoquelle: https://www.organspende-info.de/

Ruft man sich die Meldungen zurück ins Gedächtnis, die im letzten Jahr durch die Medien gegangen sind, wird deutlich, wie notwendig nicht nur eine solche Aufklärungskampagne ist – sondern auch eine stärkere und umfassende Regulation der Organtransplantation.

Gesundheitliche Voraussetzung einer Organspende

Die Vorgaben, wer überhaupt zur Organspende in Frage kommt, sind sehr streng. Nicht jeder, der einen ausgefüllten Organspende-Ausweis bei sich hat, wird ‚nach dem Tod‘ auch automatisch Organspender. Dafür müsste beim Ausfüllen bereits eine medizinische Eignungsuntersuchung stattfinden. Eine solche Untersuchung ist aber weder sinnvoll, noch praktisch umsetzbar. Denn zum einen muss eine Reihe von Infektionskrankheiten ausgeschlossen werden, z.B. eine HIV-Infektion. Solche Infektionen könnten aber auch nach einer festgestellten Eignung auftreten. Zum anderen müssen die Organe in einem guten Zustand sein. Verschiedene Faktoren können jedoch zu einer schnellen Verschlechterung des Zustands eines Organs führen, so dass es schließlich nicht mehr für eine Transplantation in Frage kommt. Eine weitere und wohl eine der wichtigsten Voraussetzungen ist die Art des Todes. Denn damit eine Person ‚nach ihrem Tod‘ als Organspender in Frage kommt, muss der Hirntod eingetreten sein. Das bedeutet, dass die Atmung und der Blutkreislauf nach wie vor funktionieren müssen, während das Gehirn keine Signale mehr verarbeiten kann. Diese Todesart ist selten. Meist tritt sie in Folge eines schweren Unfalls oder eines Schlaganfalls auf. Das Konzept des ‚Hirntods‘ ist jedoch alles andere als unumstritten. Experten streiten, ob es sich dabei nicht um eine Konstruktion handelt, um eine mittlerweile technisch mögliche Operation auch ethisch verantwortbar zu machen. Eines sollte man jedoch niemals machen: den Hirntod mit dem natürlichen Tod gleichsetzen. Damit würde man keinem von beiden gerecht.

Formale Voraussetzung einer Organspende

Die Bestätigung des Hirntods ist, neben der Einverständniserklärung in Form eines Organspende-Ausweises, der erste Schritt einer möglichen Organspende. Liegt eine solche Erklärung nicht vor, das heißt, hat sich die betroffene Person niemals eindeutig für oder gegen eine Organspende entschieden, müssen die nächsten Angehörigen darüber entscheiden. Eine solche Entscheidung ist nicht zu unterschätzen, denn während auf der einen Seite die Unversehrtheit und Würde des Toten bzw. die Liebe zu diesem Menschen steht, geht es auf der anderen Seite darum, ein Leben oder mehrere Leben zu retten. Selbst wenn eine Entscheidung getroffen wurde, und unabhängig davon, wie sie ausfiel, kann der Entschluss die Hinterbliebenen noch sehr lange belasten. Der Hirntod muss nach der Zustimmung zur Organentnahme durch zwei verschiedene Ärzte und unabhängig voneinander festgestellt werden. Ärzte, die an der späteren Entnahme oder Implantation beteiligt sein werden, dürfen den Hirntod nicht feststellen. Außerdem darf die Spende nicht gegen Geld stattfinden – das wäre illegaler Organhandel.

Welche Organe kommen für eine Spende in Betracht?

Am häufigsten werden die ‚großen Organe‘ gespendet, wie z.B. Herz, Leber, Lungen, Bauchspeicheldrüse und Nieren. Die Transplantation einer Niere wird relativ häufig vorgenommen. Das liegt auch daran, dass der Mensch über zwei Nieren verfügt. Daher kann im Bedarfsfall eine Niere durch einen Lebendspender gespendet werden, ohne dass dieser Spender merkliche Abstriche in der Lebensqualität, z.B. durch den Tod, hinnehmen muss. Gleichzeitig hat eine Nierentransplantation auch die besten Erfolgsaussichten. Studien zufolge arbeiten zwei Drittel der transplantierten Nieren nach einem Zeitraum von fünf Jahren noch einwandfrei. Bei Herz und Bauchspeicheldrüse ist diese Rate deutlich niedriger. Bei den Lebern und Lungen funktioniert nach fünf Jahren gerade einmal noch die Hälfte. Neben der Organspende gibt es auch noch die sogenannte Gewebespende. Darunter fällt die Entnahme von Hornhaut, Haut und Knochen. Diese Gewebespende ist im Grunde bei den meisten Todesfällen möglich, da das Gewebe anders als zu spendende Organe nicht bis zuletzt einen funktionierenden Stoffwechsel benötigen. Auch können Gewebespenden die Lebensqualität des Empfängers deutlich steigern, z.B. bei einer Hornhautspende des Auges, durch die der Empfänger wieder sehen kann. Wirklich lebensnotwendig sind sie hingegen selten, manchmal haben sie sogar bloß einen kosmetischen Nutzen.

Das Dilemma der Hinterbliebenen

Nur sehr wenige Menschen dokumentieren zu Lebzeiten, ob sie zu einer Organspende bereit sind oder nicht. Daher müssen im Zweifelsfall die Hinterbliebenen entscheiden, wie mit dem ‚Leichnam‘ zu verfahren ist. Viel Zeit bleibt ihnen dafür meist nicht – häufig nicht einmal 24 Stunden. Eine solche Entscheidung kann eine extreme Belastung für die Hinterbliebenen sein. Ein Grund dafür kann sein, dass der ‚Verstorbene‘ ja noch gar nicht tot ist, das Herz schlägt noch, die Haut ist warm, die Hoffnung ist, dass er oder sie plötzlich wieder aufwacht und alles doch bloß ein Albtraum war. Stimmt man einer Organentnahme zu, ist auch der Abschied ein anderer. Die Person wird nicht allmählich und in Ruhe verabschiedet. Stattdessen wird sie vorbereitet zur Notoperation, alles muss schnell gehen, Zeit für intensive und bewusste Trauer bleibt da wenig. Einige Hinterbliebene wollen den oder die Verstorbene nach der Entnahme noch einmal sehen, um sich schließlich doch noch in Ruhe verabschieden zu können. Nicht immer hilft das bei der Trauerbewältigung, denn die Spuren des Eingriffs sind meist deutlich sichtbar. Manchmal kommt dann bei ihnen das Gefühl auf, sie hätten die geliebte Person verraten und ‚ausgeweidet‘. In einem solchen Fall sollten Hinterbliebene unbedingt psychologische Hilfe in Anspruch nehmen, um ihren Frieden zu finden. Früher war noch die direkte Kontaktaufnahme mit den Organempfängern möglich. So konnten sich Hinterbliebene versichern, dass die Entscheidung zur Organspende richtig war, dass jemand anders nun lebt, weil eine geliebte Person gegangen ist. So kann Sinn gestiftet werden, wo zunächst nur Leere ist. Aus Datenschutzgründen hat sich das gewandelt. Über anonyme Schreiben, die von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) weitergeleitet werden, kann aber immer noch eine Kontaktaufnahme stattfinden. Eine Pflicht zur Antwort besteht nicht.