Geschrieben: 16. März, 2012 in Private KV | Versicherungsservice
 
 

Private Krankenversicherung – was hat sich geändert


Private Krankenversicherung in 2012, was ändert sich?

In Deutschland ist jeder im berufsfähigen Alter verpflichtet, in einer Krankenversicherung zu sein. Daher kann sich jeder Selbstständige oder auch Angestellte ab einem bestimmten Einkommen entscheiden ob er in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenversicherung versichert ist.

Aber wie jedes Jahr gibt es Neuerungen, die sowohl gut wie auch schlecht sein können. Ab 2012 gelten für die private Krankenversicherungen Unisex Tarife. Dies bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaften nicht mehr höhere Tarife für Frauen berechnen dürfen. Die Frauen wird es freuen, denn endlich werden sie nicht mehr mit höheren Beiträgen bestraft, weil sie Kinder bekommen können.

Männer wird diese Änderung weniger freuen, denn sie dürfen ab diesem Jahr mit höheren Beiträgen rechnen, dies gilt allerdings nur für neu abgeschlossene Verträge. Der Unterschied bei den alten Tarifen lag bei ungefähr 10-20 %, den Frauen mehr zahlen mussten. So wurde auch die Einkommensgrenze für einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung angehoben. Erst ab einer Einkommensgrenze von ca. 4.238 Euro kann sich der Arbeitnehmer frei entscheiden. Alle darunter liegenden Einkommen werden auch weiterhin bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Selbstverständlich kann sich jeder Arbeitnehmer noch eine zusätzliche private Krankenversicherung zulegen. Diese übernimmt dann bestimmte Dienstleistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind. Diese sogenannte Zusatzversicherung kann sich jeder Versicherungsnehmer selbst zusammenstellen, je nachdem was abgesichert werden soll und vor allem was man persönlich zahlen kann.
Allerdings sieht es für Menschen die eine Vorerkrankung haben oder chronisch krank sind schlecht aus. Diese Personen können sich meist nur sehr teuer oder überhaupt nicht versichern. Ausnahmen gibt es in der Form, dass die Vorerkrankung oder die chronische Erkrankung aus dem Versicherungsschutz herausfällt.

Allerdings gibt es auch noch Neuerungen, die für alle die am Ende des Jahres und voraussichtlich auch das kommende Jahr über die Jahreseinkommensgrenze kommen. Denn diese brauchen nicht mehr wie bisher 3 Jahre zu warten, sondern sie können direkt zum Jahreswechsel auch in die private Krankenversicherung wechseln. Die einzige Bedingung ist, dass das zu erwartende Jahreseinkommen auch im folgenden Jahr die Jahreseinkommensgrenze erreicht. Oder diese sogar überschreitet.
Wie aber bei allen Versicherungen ist ein Versicherungsvergleich zu empfehlen. Am besten geht dies mit den Onlinetarifrechnern. Hier ist es aber wichtig das man dies bei mehreren Vergleichsrechnern macht, denn die einzelnen Rechner haben nicht alle Versicherungen und Tarife im Vergleich.