Geschrieben: 01. Juni, 2011 in Private KV | Versicherungsservice
 
 

Private Krankenversicherung – optimaler, umfangreicher und flexibler Versicherungsschutz


In Deutschland teilt sich die Krankenversicherung in zwei verschiedene Versorgungsarten: die gesetzliche (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). In letztgenannter ist die Organisation privatrechtlich und mit Gewinnerzielungsabsichten des Unternehmens verbunden.


Durch die Versicherungsgesellschaften werden bestimmte Personengruppen krankenversichert, die, anders als in der GKV, aus unterschiedlichen Versicherungsoptionen wählen können. Gegen die in Rechnung gestellten monatlichen Beiträge werden Leistungen, Therapien und Operationen in unterschiedlichem Umfang übernommen. In Deutschland sind rund 10 Prozent der Versicherten privat krankenversichert. Das Tarifmodell der Versicherer ist dabei nicht an das Einkommen des Versicherten gebunden. Stattdessen berücksichtigt es soziale Faktoren wie Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand. Damit unterscheidet sich die PKV von der GKV erheblich, in der Beiträge umgekehrt berechnet werden und sich maßgeblich am Einkommen des Versicherten bemessen. Ausschlaggebend für den monatlichen Tarif ist bei der privaten Krankenversicherung außerdem der Leistungsumfang, der vom Kunden gewünscht wird. So können beispielsweise homöopathische oder Akupunkturbehandlungen inbegriffen sein. Darüber hinaus bietet die PKV weitere Vorteile wie freie Arzt- und Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und Kostenübernahme bei Sehhilfen. Die meisten Anbieter zahlen ihren Kunden außerdem nicht in Anspruch genommene Leistungskosten zurück. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der PKV jedoch keine kostenlose Familienversicherung, in der Familienmitglieder, die über kein eigenes Einkommen verfügen, kostenfrei mitversichert sind. Eine Aufnahme durch den Anbieter ist für diese jedoch kostengünstiger. Um den geeigneten Tarif zu ermitteln ist es von Vorteil, die einzelnen Gesellschaften und ihre Tarife miteinander zu vergleichen.

Ein PKV Vergleich beinhaltet gleichzeitig die Überprüfung der Mindestverdienstgrenze, die beispielsweise für Angestellte notwendig ist, um in die PKV eintreten zu können. Diese wurde 2011 nach unten verschoben und liegt aktuell bei 49.500 Euro.