Geschrieben: 17. November, 2016 in Ernährung | Ratgeber Tipps & Trends
 
 

Versteckte Zutat ‚Alkohol‘ in vielen Lebensmitteln enthalten!


Alkohol ist ein Genussmittel, das in unserer Gesellschaft weit verbreitet ist. Es wird intensiv beworben und von manch einem oder einer auch genauso intensiv konsumiert. Außerdem hat es ein enormes Suchtpotenzial. Abhängige, die es geschafft haben, sich vom Alkohol loszusagen, sind einem ständigen Kampf ausgesetzt. Denn bei einer Sucht gibt es nur ganz oder gar nicht.


Alkohol in Lebensmitteln, oft nur im kleingedruckten zu erkennen. Fotoquelle: 123RF

Selbst kleinste Mengen oder sogar der Geruch von Alkohol können für einen Abhängigen auf Entzug zur Belastungsprobe werden.

Auch das gesellschaftliche Miteinander wird häufig mit Alkohol geschmiert. Alkohol komplett aus dem Leben zu verbannen, erfordert also ein beachtliches Maß an Selbstdisziplin. Warum verfolgen manche Lebensmittelhersteller dann die Praxis, Alkohol in ihren Produkten nicht deutlich zu deklarieren? Bei einem Test der Verbraucherzentrale Hamburg wurden nun 16 von 21 Proben bemängelt – eine beachtliche Zahl!

Versteckter Alkohol ist für viele Menschen tabu

Fast jeder weiß, dass auch in alkoholfreiem Bier und Malzbier noch etwas Alkohol steckt. Betrinken kann man sich damit nicht. Aber für einen trockenen Alkoholiker bedeuten selbst solch kleine Mengen eine Gefahr: Sie können die Sucht erneut triggern. Jeder Alkoholiker auf Entzug weiß das, hat es schon unzählige Male vom Therapeuten oder Leidensgenossen gehört. Finger weg von dem Zeug! Dabei gäbe es noch eine ganze Reihe von anderen Produkten, die ebenfalls gemieden werden sollten, um einen Therapieerfolg nicht zu gefährden. Denn Alkohol wird häufig auch als Geschmacksträger in Produkten beigemischt, bei denen man das absolut nicht erwarten würde. Das Tückische daran ist: Der Alkohol wird lediglich in der Zutatenliste aufgeführt, klein gedruckt, fast versteckt, und nicht deutlich sichtbar auf der Packungsvorderseite deklariert! Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert daher: „Ein deutlicher Hinweis auf der Schauseite könnte Verbrauchergruppen wie Eltern, Schwangere, abstinente Alkoholiker sowie Muslime vor ungewollten Fehlkäufen schützen.“

Welche Produkte können versteckten Alkohol enthalten?

Besonders häufig betroffen waren Süßwaren teils namhafter, teils eher unbekannter Hersteller. So steckte Alkohol in Marzipan, Fertigkuchen, Kuchenrollen mit kakaohaltiger Füllung, Desserts und Speiseeis. Nun kann man argumentieren, dass Süßwaren eine lange Tradition der ‚Veredelung‘ mit Alkohol haben. Tatsächlich handelt es sich hierbei jedoch meist um Produkte, die als Naschereien auch für Kinder gelten. Außerdem hat der Alkohol hier keine ‚Veredelungs-Funktion‘, sondern ist ein funktionaler Bestandteil des Lebensmittels, der auch durch andere, weniger problematische Stoffe ersetzt werden könnte.

Und sogar in Produkten, in denen man es nun wirklich nicht vermuten würde, ist Alkohol enthalten. So beispielsweise in Suppen, Saucen oder Salatdressings sowie herzhaften Gerichten wie Hühnerfrikassee. Dem Verbraucher, der ganz sicher gehen will oder muss, bleibt also nur der sehr genaue Blick auf die Zutatenliste, kombiniert mit einem Blick ins Internet oder einer Nachfrage beim Hersteller, ob Alkohol während der Herstellung des fraglichen Produktes zum Einsatz kam. Lästig für den Verbraucher – und bei ausreichend starker Nachfrage durch den Verbraucher beim Hersteller auch für den Hersteller.

Wie funktioniert die Kennzeichnungspflicht?

Rein rechtlich bewegt sich jedoch alles im grünen Bereich. Denn nur wenn der Alkohol auch eine wirkliche Zutat ist, muss er in der Zutatenliste auftauchen. Problematisch wird es bei sehr kleinen Produkten, bei denen die Zutatenliste aus Platzgründen entfallen kann. Und Alkohol kann, wie schon erwähnt, auch als Geschmacksträger dienen. Dann zählt er nicht als Zutat und muss nicht deklariert werden. Ebenso verhält es sich, wenn Alkohol als Konservierungsmittel eingesetzt wird. Auch ist die Pflicht zur Kennzeichnung nicht einheitlich geregelt. So kursieren verschiedene Namen für beigemischten Alkohol, die nicht für jeden Verbraucher gleich richtig einzuordnen sind, z.B. Trinkalkohol, Ethanol, Ethylalkohol oder Äthanol, oder auch Sortennamen wie Whiskey, Grappa oder Bourbon. Verbraucherfreundlich ist das nicht!

Übrigens: Bei lose verkäuflicher Ware kann die Pflicht zur Kennzeichnung entfallen. Beim Konditor oder Bäcker sollte man im Zweifelsfall nachfragen, ob in Torten oder Pralinen Alkohol enthalten ist.

Den ganzen Artikel finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale Hamburg:
http://www.vzhh.de/ernaehrung/490377/ein-troepfchen-in-ehren.aspx

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