Geschrieben: 22. November, 2016 in Ratgeber Tipps & Trends
 
 

Wenn Patienten monatelang auf einen Arzttermin warten


Fast jeder gesetzlich versicherte Patient hat diese Erfahrung schon einmal gemacht: Fragt man beim Facharzt nach einem Termin für eine bestimmte Untersuchung, muss man nicht selten Monate warten, bis etwas frei ist. In der Zwischenzeit versucht man nicht nur, mit den Beschwerden zu leben, sondern auch, die häufig vorhandene Angst niederzuringen.

 

Monatelanges warten auf einen Arzttermin, Fotoquelle: 123RF

Der Grund für diese Verzögerung ist neben der hohen Auslastung vieler Arztpraxen auch die durch unser Gesundheitssystem bedingte Bevorzugung Privatversicherter. Die Stiftung Warentest hat nun einige Ratschläge veröffentlicht, wie gesetzlich versicherte Patienten lange Wartezeiten umgehen können.

Die Rolle des Hausarztes

Man sollte die Bedeutung des Hausarztes nicht unterschätzen, denn auf der Jagd nach einem schnellen Termin ist er ein wertvoller Verbündeter. Er kennt nicht nur Ihre Situation sehr gut, sondern ist genauso wie Sie an einer schnellen Klärung möglicher Beschwerden interessiert. Bei einer Überweisung durch einen Hausarzt, der die Dringlichkeit einer Behandlung auf der Überweisung oder per Telefon unterstreicht, kann es unter Umständen auch zu einem früheren Termin beim Facharzt kommen. Außerdem ist er mit der allgemeinen Situation der ärztlichen Versorgung in der Region vertraut. Er kennt die verschiedenen niedergelassenen Ärzte und weiß eventuell auch um deren Auslastung. Außerdem kennt er die besonderen Einrichtungen der Region, wie zum Beispiel eventuelle Fachambulanzen umliegender Krankenhäuser, speziell qualifizierte Hochschulambulanzen oder sogenannte „ermächtigte Krankenhausärzte“, die ambulante Behandlungen in der Klinik vornehmen können, wenn es in der Umgebung an niedergelassenen Fachärzten mangelt. Der Hausarzt kann im günstigen Fall also die Funktion eines Lotsen übernehmen, der dem Patienten den schnellsten Weg durch eine Vielzahl von Möglichkeiten und hin zu einer qualifizierten Behandlung weist.

Die Terminservicestellen der Bundesländer und der Terminvermittlungsservice der Krankenkassen

Bei der Terminvergabe können Patienten neben der Vermittlung durch den Hausarzt zwei Hilfen annehmen. Erstens verfügen viele gesetzliche Krankenkassen über einen Terminvermittlungsservice zum Facharzt. Fragen Sie diesbezüglich einfach bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse nach. Zweitens kann jeder Patient die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes in Anspruch nehmen. Diese sind verpflichtet, Ihnen einen Facharzttermin innerhalb eines Monats zu vermitteln. Einzige Voraussetzung ist eine Überweisung von Ihrem Hausarzt.

Die Fachambulanzen der Krankenhäuser

Eher unbekannt ist die Möglichkeit, Fachambulanzen der Krankenhäuser aufzusuchen. Diese sollte man aber nicht mit den Notfallambulanzen verwechseln, die eigentlich ausschließlich für die Behandlung von Notfällen gedacht sind – und aufgrund zu vieler Patienten, die sie trotz dieser speziellen Funktion als offene Sprechstunde missbrauchen, häufig heillos überfordert sind. Viele dieser „Nicht-Notfälle“ könnten eigentlich in einer Fachambulanz behandelt werden. Nur ist deren Existenz vielen Patienten eben gar nicht bekannt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert daher, „dass die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser deutlich stärker genutzt werden müssen“.

Doch auch bei den Fachambulanzen kann man nicht einfach so aufkreuzen und eine Behandlung erwarten. Auch hier ist ein Termin nötig – der jedoch in vielen Fällen deutlich zeitnaher liegt, als ein Termin bei niedergelassenen Fachärzten. Für die Krankenhäuser liegt der Vorteil der Fachambulanzen gegenüber der Notfallambulanz neben einer besseren Versorgung der Patienten auch im Finanziellen begründet. Denn anders als die Versorgung in der Notfallambulanz kann die Behandlung in der Fachambulanz zumindest kostendeckend durchgeführt werden. Dass ruft jedoch wieder die niedergelassenen Fachärzte auf den Plan, die sich dagegen wehren, dass „Krankenhäuser massenhaft ambulante Fälle abgreifen“, wie es der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen formuliert. Von der Vorstellung, dass das Gesundheitssystem in all seinen Elementen und in jedem Fall im besten Sinne der Patienten handelt, sollte man sich also grundsätzlich verabschieden. Doch wie bei jedem Wettbewerb könnte sich diese Konkurrenz auch positiv für die Umworbenen auswirken. Zunächst bleibt das jedoch abzuwarten.

Den kompletten Artikel und weiterführende Informationen finden Sie bei „Stiftung Warentest“.

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