Geschrieben: 27. März, 2014 in Ratgeber Tipps & Trends
 
 

Wissenswertes zur Pflegeversicherung

Pflege im Alter, Fotoquelle: 123RF
Pflege im Alter, Fotoquelle: 123RF

Alle Industrienationen haben eines gemeinsam: Ihre Gesellschaften werden immer älter. In Deutschland wird die Zahl der Menschen, die 80 Jahre und älter sind, bis zum Jahr 2050 auf ca. 10 Millionen ansteigen. Diese eigentlich positive Entwicklung hat jedoch auch eine Schattenseite. Ab dem 80. Lebensjahr steigt die statistische Wahrscheinlichkeit auf fremde Hilfe angewiesen zu sein auf fast 30% an.


Pflege im Alter, Fotoquelle: 123RF

Das heißt: Je älter die Bevölkerung, desto höher die Zahl der pflegebedürftigen Menschen. Um Pflegebedürftige und ihre Familien zu entlasten, wurde deshalb am 1. Januar 1995 die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Seither gibt es die Pflegeversicherung als neuen, eigenständigen Zweig der Sozialversicherung, die sogenannte 5. Säule.

Pflegeversicherung: eine Pflichtversicherung

Da prinzipiell jeder einmal auf diese Hilfe angewiesen sein kann, wurde schon bei der Einführung der Pflegeversicherung eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten festgelegt. Das bedeutet: Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung. Aber auch jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich je zur Hälfte entrichten.

Pflegestufen und Leistungen

Entsprechend des Umfangs des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen einer von drei Pflegestufen (I, II oder III) zugeordnet. Je nach Pflegestufe unterscheidet sich auch die Höhe der Leistungen. Bei einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand kann in der Pflegestufe III auch ein sogenannter Härtefall vorliegen. Die Leistungen der Pflegeversicherung variieren nicht nur nach der Pflegestufe, sondern auch danach, ob zu Hause oder stationär gepflegt wird.

Die Pflegeversicherung gibt pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. So können sie wählen, ob sie Hilfe von professionellen Fachkräften in Anspruch nehmen möchten oder ob sie lieber das Pflegegeld beziehen, das sie an ihre pflegenden Angehörigen als finanzielle Anerkennung weitergeben können. Allerdings deckt die soziale Pflegeversicherung häufig nicht alle Kosten der Pflege ab. Den Rest trägt der Pflegebedürftige oder seine Familie selbst. Die Pflegeversicherung wird deshalb auch als “Teilleistungs-Versicherung” oder Kernsicherungssystem bezeichnet.

Mehrkosten und private Vorsorge

Viele Versicherungsgesellschaften bieten private Pflegezusatzversicherungen an. Denn für gesetzlich wie privat Versicherte gilt: Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen Teil der Kosten. Eine Pflegezusatzversicherung kann die Finanzierungslücke schließen. Es haben sich verschiedene Modelle der Zusatzversicherung etabliert. So existiert die Pflegerentenversicherung, die als Lebensversicherung angeboten wird. Sie zahlt, in Abhängigkeit von den durch den Versicherungsnehmer erbrachten Einzahlungen, eine Pflegerente, die nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt ist. Wird der Versicherungsnehmer nicht oder nicht bis zu einem bestimmten Alter pflegebedürftig, so werden Leistungen als Rentenzahlung erbracht.

Die Pflegekostenversicherung erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung verbleibende Kosten. Je nach Tarif werden die zusätzlichen Kosten, die nachgewiesen werden können, ganz oder teilweise übernommen.

Im Modell der Pflegetagegeldversicherung wird bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit ein fester Geldbetrag für jeden Pflegetag gezahlt. Der Betrag ist unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Pflege und davon, ob Pflegeleistungen Dritter in Anspruch genommen werden.

Neuer gesetzlicher Rahmen und staatliche Förderung

Die Bundesregierung hat 2012 das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) auf den Weg gebracht, das seit 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Das PNG sieht insbesondere eine deutliche Erhöhung der Leistungen für demenziell Erkrankte sowie eine Ausweitung der Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige mit ihren Angehörigen vor.

Darüber hinaus wird mit dem PNG die freiwillige, private Vorsorge erstmals staatlich gefördert. Durch die Förderung privater Pflege-Zusatzversicherungen wird eine zusätzliche Säule der Finanzierung geschaffen, die die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt, eigenverantwortlich und kapitalgedeckt für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen. Dies wird dazu beitragen, dass Pflege langfristig finanzierbar bleibt.