Wie finde ich die richtige Private Krankenversicherung?
Wenn Sie sich entschlossen haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln, stehen Sie einer Vielzahl von Anbietern mit einer großen Zahl von Produkten und Tarifen gegenüber.
Die Entscheidung für ein bestimmtes Produkt sollten Sie nicht vorschnell treffen. Wichtige Anhaltspunkte für Ihre Entscheidung finden Sie in unserem Internetangebot – verschaffen Sie sich hier einen ersten Ãœberblick.
Der Online-Abschluss einer privaten Krankenversicherung ohne fachkundige Beratung ist allerdings nicht zu empfehlen: Das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten. Wir stellen deshalb auf Ihren Wunsch den Kontakt mit einem kompetenten und unabhängigen Berater her, der den Markt genau kennt, gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Risikosituation analysiert und in der Fülle der angebotenen Tarife zielsicher den optimalen Versicherungsschutz für Sie findet.
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich! Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück – der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit einem Wechsel im Alter steigende Beiträge vermeiden. Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinken: Als Rückkehrwilliger müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 47.250,00 Euro betragen hat (Stand 2006). Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der Privaten bleiben.
Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung auch bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die gesetzlichen Kassen – eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind. Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Krankenversicherung für Sie gebildet hat.