Geschrieben: 16. Mai, 2013 in Private KV | Versicherungsservice
 
 

Informationen zur privaten Krankenversicherung


PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Was Sie beachten sollten Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine einmal getroffene Entscheidung kann sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirken.

Welche Krankenversicherung ist also die Richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, welche Leistungen kann man erwarten, welche Aufnahmekriterien gelten? Wir helfen Ihnen, diese Fragen zu beantworten.

Vergleich und Angebot zur privaten Krankenversicherung
Sie sind selbstständig, Freiberufler, Beamter oder haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 3.950 Euro? Mit einer privaten Krankenversicherung genießen Sie exklusiven Schutz und sparen bares Geld!

Viele Vorteile in der Privaten
Die private Krankenversicherung bietet Ihnen ein Leistungsspektrum, das deutlich über das Mindestniveau der gesetzlichen Kassen hinausgeht.

Erstes wichtiges Plus: die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Schließlich beteiligen sich Privatversicherer in der Regel mit deutlich höheren Sätzen an medizinischen Leistungen als die gesetzlichen Kassen. Freie Arztwahl, volle Kostenerstattung und Vorzugsbehandlung bei Klinikaufenthalten sind nur einige Vorteile der privaten Versicherung.

Die Höhe Ihres Beitrags können Sie in der Privaten durch Wahl eines individuellen Leistungspakets selbst beeinflussen. Für viele – insbesondere für Singles, Kinderlose und Gutverdiener – ist der private Gesundheitsschutz sogar deutlich preiswerter als die gesetzliche Pflichtversicherung. Bereits jeder zehnte Deutsche besitzt daher auch schon eine private Krankenversicherung.

Wer darf sich privat krankenversichern?
Selbständige, Arbeitnehmer und Beamte

Privat krankenversichern können Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler – unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private wechseln, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 52.200,00 € Euro liegt (das entspricht 4.350,00 € Euro im Monat, Stand 2013). Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, z. B. Richter oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert.