Geschrieben: 06. März, 2014 in Aktuelles | Ratgeber Tipps & Trends
 
 

Strahlung, Lärm, Schadstoffe: Krankheitserreger IT?

Macht IT Krank? Fotoquelle: Thinkstock/iStock.com/Ridofranz
Macht IT Krank? Fotoquelle: Thinkstock/iStock.com/Ridofranz

CHIP überprüft, ob aktuelle Technik gesetzlich festgeschriebene Grenzwerte einhält
Notebooks, Tablets, Internetradios, Blu-ray-Player, Headsets, Spielekonsolen: Kaum ein elektronisches Gadget kommt heute ohne Funkverbindung aus. Herkömmliche Kabel weichen dabei zunehmend komfortableren WLAN- oder Bluetooth-Lösungen.

 


Macht IT Krank? Fotoquelle: Thinkstock/iStock.com/Ridofranz

Das Problem: Ihre hochfrequente Strahlung wird vom menschlichen Körper absorbiert und in Wärme umgewandelt. Beschrieben wird das durch die Spezifische Absorptionsrate, kurz SAR. Das ist die Strahlungsleistung, die das Gewebe aufnimmt. Aktuelle Grenzwerte liegen bei 0,08 Watt pro Kilogramm Körpergewicht oder zwei Watt pro Kilogramm für einen Teilbereich des Körpers wie den Kopf. Dazu kommen psychische und physische Belastungen durch Lärm und Schadstoffe, die unter anderem beim Betrieb von Druckern entstehen. CHIP hat aktuelle Geräte und gesetzliche Grenzwerte unter die Lupe genommen und gibt Tipps für einen gesundheitsbewussteren Technik-Einsatz.

Strahlung:
Sprache und Daten werden beim Mobilfunk über den Hochfrequenzbereich gesendet. Die Wirkung auf den menschlichen Leib ist mit der von WLAN zu vergleichen, weshalb hier dieselben Grenzwerte gelten. Bluetooth-Sender eingeschlossen. Bei Verwendung am Kopf dürfen Smartphones also nicht mit mehr als 2 W/kg auf den Körper einstrahlen. In der Praxis erreicht quasi kein Gerät diesen Grenzwert. So produziert etwa das iPhone 5 einen SAR-Wert von 0,8 W/kg. Allerdings hängt die Sendeleistung stark vom Mobilnetz ab. Bei schwacher Verbindung steigt die Leistung.
CHIP-Tipps:
Geräte mit niedrigem SAR-Wert kaufen. Verbindungsaufbau abwarten, Headsets verwenden und WLAN sowie Bluetooth bei Nichtgebrauch abschalten. Wer auf Telefonate im Auto verzichtet, entgeht zudem einer höheren Leistung aufgrund der Dämpfung durch die Karosserie.
Lärm:
Die Belastung durch störende Geräusche am PC-Arbeitsplatz wird vom Gesetzgeber kaum geregelt. Grenzwerte gibt die „Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung“ vor – jedoch primär für Industrie und Handwerk. Laut Verordnung ist ab einem Geräuschpegel von 85 dB über einen Zeitraum von acht Stunden oder bei einem Peak-Pegel von 135 dB ein Gehörschutz Pflicht. Laute Drucker und Kopierer können einen Pegel von bis zu 80 dB erreichen. Das entspricht dem Lärm einer Hauptverkehrsstraße.
CHIP-Tipps:
Modelle wählen, die im Betrieb unter einem Pegel von 65 dB bleiben. Noch besser ist es, Drucker grundsätzlich abseits vom Sitzplatz auf dem Flur oder in einem eigenen Raum zu betreiben
Schadstoffe:
Beim Betrieb von Laserdruckern kann es zum Austritt von Staubpartikeln sowie einer Vielzahl von leicht- bis schwerflüchtigen Verbindungen kommen. Für die Emissionen von Staubpartikeln (Nanopartikeln) in Innenräumen gibt es nach wie vor keine geregelten Grenzwerte. Laut einer Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung können gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Emission aus Büromaschinen nicht ausgeschlossen werden – auch wenn das Risiko als gering eingeschätzt wird.
CHIP-Tipps:
Laserdrucker mit dem Prüfsiegel „Blauer Engel“ oder „DGUV-Test“ verwenden. Der Aufstellort sollte abseits vom Arbeitsplatz liegen und regelmäßig gelüftet werden. Erhöhte Vorsicht gilt beim Wechsel der Toner-Kartusche: Ausgetretenen Toner nur mit einem feuchten Tuch aufwischen und bei Berührung mit der Haut mit Seife und kaltem Wasser abspülen.
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