Geschrieben: 14. Mai, 2014 in Ratgeber Tipps & Trends | Versicherungsservice
 
 

Behandlungsfehler: Vor Gericht schwer nachweisbar


Behandlungsfehler sind in deutschen Kliniken keine Seltenheit. Tausende von Patienten fallen ihnen jedes Jahr zum Opfer. Kommt es dann zu einer Gerichtverhandlung, so ist die Beweisführung oft kein leichtes Unterfangen. Dies zeigt ein aktueller Fall, bei dem eine Frau seit einer Schönheitsoperation im Wachkoma liegt.

Operationsteam, Fotoquelle: 123RF

Eigentlich ist die Operation gut verlaufen. Der Fehler passierte im Anschluss: Unmittelbar nach der Operation bekommt die Patientin von einer Medizinstudentin ein Narkosemittel verabreicht. Seitdem befindet sich die Mutter von zwei Kindern im Wachkoma. Erst drei Jahre später hatten die Richter nun über den Fall zu entscheiden. Die Klinik, der operierende Arzt und die Medizinstudentin müssen haften, so lautet das Urteil. Die Rechtsanwältin der Patientin räumt ein, dass eigentlich kein klassischer Behandlungsfehler vorliegt. Eine Verknüpfung von Fehlern habe zur falschen Nachbehandlung und somit zur Schädigung der Patientin geführt.

Behandlungsfehler: Wann liegt er vor und was kann man tun?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt einen Patienten nicht ordnungsgemäß behandelt hat. Darunter versteht man eine Behandlung, die nicht sorgfältig oder entsprechend der anerkannten medizinischen Standards abläuft. Auch eine falsche, fehlende oder lückenhafte Aufklärung des Patienten über die Risiken eines medizinischen Eingriffes im Vorfeld gilt als Behandlungsfehler.

Liegt ein Behandlungsfehler vor, so rät das Aktionsbündnis Patientensicherheit dazu, zuerst das Gespräch mit dem behandelnden Arzt oder dem leitenden Klinikdirektor zu suchen. In vielen Kliniken gibt es auch entsprechende Beschwerdestellen. Ein weiterer wichtiger Kontakt sind laut Bundesgesundheitsministerium die Krankenkassen: Viele können die Vermittlung einer aussergerichtlichen Rechtsberatung einleiten oder ein Gutachten durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung anordnen. Patientenberatungsstellen, Selbsthilfegruppen oder Verbraucherzentralen können ebenso Hilfe leisten. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland stellt unter der Rufnummer 0800-0117722 ein bundesweites kostenloses Beratungstelefon zur Verfügung.

Im Falle eines Gerichtsverfahrens

Was der Patient zunächst benötigt, um zu klären, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, ist die Dokumentation seiner Behandlung. Auf diese und auf die entsprechenden Kopien hat er grundsätzlich einen Anspruch. Geht der Fall vor Gericht, so geht es darum, zu beweisen, dass der Patient durch den Behandlungsfehler einen Gesundheitsschaden davongetragen hat. Zwar unterstützt ihn das Gericht bei der Aufklärung und geht den Vorwürfen nach, allerdings ist die eindeutige Beweisführung nicht immer einfach. Im geschilderten Fall der Frau, die noch immer im Wachkoma liegt, ist es beispielsweise ein Ineinandergreifen von Fehlern in der Organisation der Klinik, das zu der Tragödie führte. Diesen komplexen Sachverhalt vor Gericht aufzulösen, stellte die Verteidigung vor eine schwere Aufgabe.