Geschrieben: 27. Januar, 2014 in Aktuelles
 
 

Cannabis als Medizin zugelassen

medizinisches Cannabis
medizinisches Cannabis

Es klingt wie der Anfang eines Wunsches der Befürworter von frei zugänglichem Cannabis: Der Bundesstaat New York will seine seit vielen Jahren strikten Marihuana-Gesetze auflockern, damit schwer Kranke eine medizinische Behandlung mit dieser Droge empfangen können. Für rein medizinische Zwecke erscheint diese Regelung sinnvoll.

Europäische Genehmigung für Cannabis-Derivate

Auch Deutschland zählt zu den europäischen Ländern, die dem Cannabis-haltigen Medikament Sativex eine Marktzulassung erteilt haben. Seit 2011 ist dieses Medikament zugelassen, laut Gesundheitsministerium kann das als Mundspray erhältliche Medikament eingesetzt werden, um Patienten mit Multipler Sklerose eine Linderung bei spastischen Symptomen zu verschaffen.

Frankreich hat seit mehreren Jahren ein anderes Cannabis-Derivat als Arzneimittel auf dem Markt: Dronabinol wird hier in besonders schweren Fällen bei chronischen Schmerzen verschrieben.

Erlaubnis bei Multipler Sklerose – aber mit hohen Hürden

Seit Mai 2011 können sich schwer kranke Patienten in Deutschland Cannabis-haltige Medikamente mit einem Rezept auf Betäubungsmittel-Basis verschreiben lassen. Da der Verkauf von Cannabis sativa – der lateinische Name der Hanfpflanze – in Deutschland aber verboten ist, weil diese Pflanze als Droge gilt, sind sehr hohe Hürden eingerichtet worden. Rein medizinisch sind jedoch Erfolge bei der Behandlung von chronisch kranken Schmerzpatienten beobachtet worden.

Für Patienten, die an Multipler Sklerose erkrankt sind und unter schweren spastischen Lähmungen und Krämpfen zu leiden haben, ist in Deutschland nur ein Extrakt aus Cannabis sativa unter dem Namen “Sativex” zugelassen. Patienten können jedoch seit längerem aus dem Ausland die dort zugelassenen Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon über eine Verschreibung beziehen, aber hierbei müssen sie selbst für die Kosten aufkommen. Als Alternative können sich Patienten bei der Bundesopiumstelle eine Ausnahmeerlaubnis Zwecks des Erwerbs von Cannabisblüten oder Cannabisextrakten “im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie” beantragen. Seit 2005 wurden laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 394 solcher Ausnahmeanträge gestellt – 221 davon wurden bewilligt. Aktuell verfügen 196 Patienten über eine Erlaubnis.

Bestandteile von Cannabis und deren Wirkung

Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) sind die beiden wichtigsten Inhaltsstoffe von Cannabis. Zugeschrieben wird diesen – unter anderem – eine entzündungshemmende, appetitanregende, schmerzlindernde und krampflösende Wirkung. Eingesetzt wird Cannabis unter anderem bei der Behandlung von grünem Star (Glaukom) zum Zwecke der Reduzierung des Augeninnendrucks, von chronischen Schmerzen, Nervenschmerzen, gegen Ãœbelkeit und zur Appetitanregung bei Krebs- und Aidspatienten, sowie bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose.

Pro und contra bei der Anwendung von Cannabis

Es gibt viele positive Beobachtungen bei angewandten Therapien mit Cannabis, allerdings noch zu wenige aussagekräftige (Langzeit) Studien. Einen “geringen Zusatznutzen” bescheinigte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Jahr 2012 für das seit Mai 2011 in Deutschland zugelassene Medikament Sativex. Ende 2012 wurde sogar in einer ausgewerteten Studie in einer britischen Fachzeitschrift die Wirksamkeit von Cannabis-Arzneien bei Multipler Sklerose angezweifelt.