Geschrieben: 12. Januar, 2015 in Reisen & Erholen
 
 

Erneuerungen für Verkehrsteilnehmer und Reisende ab 2015


Zahlreiche Neuerungen in 2015 treten im In- und Ausland  für Verkehrsteilnehmer und Reisende in Kraft. Unsere Redaktion hat die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengestellt:

Verkehrs-Neuerungen im In- und Ausland, Fotoquelle: 123RF

Kennzeichen-Mitnahme bei Umzug
Ab dem 1. Januar 2015 muss das alte Kennzeichen bei einem Umzug nicht erneuert werden. Demnach können Autofahrer in Deutschland bei einem Wohnortwechsel das alte Kennzeichen behalten. Erst wenn ein Kraftfahrzeug neu zugelassen wird, muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Online-Abmeldung von Fahrzeugen
Ab 2015 ist es möglich, Fahrzeuge online abzumelden. Wer 2015 ein Fahrzeug anmeldet, erhält damit einen neuen Fahrzeugschein. Auf diesem sind unter verdeckten Feldern Codes versteckt, die sich freirubbeln lassen. Mit diesen Codes lässt sich das Fahrzeug online abmelden. Ab 2016 ist ebenfalls die Wiederzulassung online möglich.

Vorteile für Elektrofahrzeuge und Carsharing
Ab Mitte 2015 erhalten Elektrofahrzeuge und Teilnehmer von Carsharing-Projekten Vorteile im Straßenverkehr. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, ausgewiesene Busspuren und kostenlose Sonderparkplätze zu nutzen.

Alternative Streitbeilegung
Ab Mitte 2015 soll es in allen EU-Mitgliedsstaaten außergerichtliche Streitbeilegungsstellen geben. Sie stehen sowohl bei innerstaatlichen als auch bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Unternehmern zur Verfügung.

Keine Vollstreckbarerklärung für Gerichtsurteile
Ab dem 10. Januar 2015 wird keine zusätzliche Vollstreckbarerklärung benötigt. Entscheidungen nationaler Gerichte sollen künftig in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten vollstreckt werden.

Neue Marktwächter
In Zukunft sollen die Marktwächter Finanzmarkt und Digitale Welt vom Bundesverbraucherschutzministerium finanziert werden. In Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen werden ab 2015 die Märkte beobachtet, um Missstände rechtzeitig zu erkennen. Dadurch sollen z.B. Kostenfallen im Internet frühzeitig aufgedeckt und die Verbraucher durch ein Warnsystem aufgeklärt werden.

Modellversuch „Strecken-Radar“
In Niedersachsen ist ab dem Frühjahr 2015 der erste bundesweite Pilotversuch für „Strecken-Radar“ geplant. Dabei soll auf längeren Strecken das Tempo gemessen werden. Zu Beginn des Radarabschnittes wird jedes Fahrzeug elektronisch aufgefasst. Dadurch wird die durchschnittliche Geschwindigkeit berechnet und bei Tempoüberschreitung dementsprechend geblitzt.

Neuerungen in Italien
Ab Mitte 2015 gibt es ebenfalls Erneuerungen für den Straßenverkehr in Italien. Bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen soll es künftig zu einem lebenslangen Führerscheinentzug kommen. Des Weiteren sollen sogenannte „Rosa Parkzonen“ für schwangere Frauen und Frauen mit Kindern eingeführt werden. Außerdem sollen Kleinkrafträder mit einem Hubraum über 120 Kubikzentimeter in Zukunft auf Autobahnen zugelassen werden. Bei einer Überschreitung der Parkzeit kommt es künftig zu Parkbußen.

Neuerungen in Großbritannien
Zum 2. März 2015 sollen niedrige Grenzwerte für Drogen wie Cannabis, Kokain oder Ecstasy eingeführt werden. Vorgesehen sind eine Geldstrafe von bis zu 5000 Pfund oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. Außerdem kommt es zu einem Führerscheinentzug für mindestens zwölf Monate.

Neuerungen in der Schweiz
Ab dem 1. Januar 2015 wird der Rückgriff der Kfz-Haftpflichtversicherungen eingeführt. Dieser wird bei Schäden eingeführt, die in einem fahruntüchtigen Zustand oder durch Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung verursacht wurden. Rückgriff genommen wird auf den Unfallverursacher. Der Umfang des Rückgriffs richtet sich sowohl nach dem Verschulden als auch der finanziellen Lage des Unfallverursachers.

Quelle: ADAC