Gesetzliche Krankenkasse – So wechselt man
Sie können in eine andere gesetzliche Kasse wechseln, wenn Sie mindestens 18 Monate lang Mitglied bei Ihrem bisherigen Krankenversicherer waren. Die Kündigung beim alten Versicherer muss schriftlich zum Ende des übernächsten Kalendermonats erfolgen.
Beispiel: Sie wollen ab 1. April bei der neuen Kasse versichert sein. Die Kündigung müssen Sie zum 31. März aussprechen, das Kündigungsschreiben muss der alten Kasse somit bis zum 31. Januar zugehen. Am besten per Einschreiben, damit Sie die Kündigung im Zweifel nachweisen können. Eine Kündigung vor Ablauf der 18 Monate ist nur möglich, wenn die Kasse die Beitragssätze erhöht.
So funktioniert der Wechsel
Die Mitgliedschaft in Ihrer bisherigen Krankenkasse können Sie formlos schriftlich kündigen. Die Krankenkasse wird Ihnen im Regelfall innerhalb von zwei Wochen nach Eingang Ihres Schreibens eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Gleich anschließend stellen Sie einen Aufnahmeantrag bei Ihrer neuen Kasse und fügen die Kündigungsbestätigung der alten Kasse bei. Ihre Kündigung wird wirksam, wenn Sie gegenüber dem bisherigen Versicherer die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweisen.