Geschrieben: 17. Mai, 2013 in Gesetzliche KV | Versicherungsservice
 
 

Leistungsunterschiede der gesetzlichen Kassen


Die Leistungen der Krankenkassen sind zu großen Teilen gesetzlich festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird – bis auf die vom Versicherten zu übernehmenden Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien – von allen Kassen bezahlt. Für die Qualität Ihrer medizinischen Behandlung spielt es deshalb nur eine geringe Rolle, bei welcher gesetzlichen Kasse Sie versichert sind.


Spielraum haben die gesetzlichen Krankenversicherer aber bei den Extraleistungen: Manche Kassen bezahlen in Grenzen auch alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopatie. Andere Kassen finanzieren ihren Versicherten ambulante Vorsorgekuren, Gesundheitskurse oder Zusatzimpfungen, die nicht im Pflichtkatalog enthalten sind. Wenn Sie auf bestimmte Behandlungsarten Wert legen, können Sie sich vor einem Wechsel erkundigen, inwieweit die Kasse, zu der Sie wechseln wollen, die gewünschten Therapien erstattet.

Gesetzlich, Privat oder Zusatztarif?

Alternative Versicherungsmöglichkeiten:
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, kann sich für relativ niedrige monatliche Beiträge Zusatzleistungen sichern. Für andere wiederum ist die private Krankenversicherung die günstigere Alternative.

Gesetzliche + Zusatztarif oder private Vollversicherung?

Preisunterschiede der gesetzlichen Krankenkassen

Sparen durch Kassenwechsel
Der Beitrag zur Gesetzlichen wird prozentual vom Einkommen berechnet und von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber etwa zu gleichen Teilen getragen. Wieviel Sie durch einen Kassenwechsel sparen können, hängt also von der Höhe Ihres Gehalts ab. Die Beitragssätze der verschiedenen gesetzlichen Kassen unterscheiden sich um bis zu ca. 2,5 Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro im Monat sparen Sie beim Wechsel von der teuersten zur günstigsten Kasse deshalb mehr als 40 Euro monatlich.

Nur bis zur Bemessungsgrenze
Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung greift die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2005 bei 3.525 Euro. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich höchstens nach diesem Betrag, auch wenn Sie mehr verdienen.

Neben der Beitragsbemessungsgrenze gibt es die Versicherungspflichtgrenze: als Arbeitnehmer müssen Sie sich nur dann gesetzlich krankenversichern, wenn Sie nicht mehr als 3.900 Euro monatlich verdienen (Stand 2005). Wenn Ihr Einkommen diese Grenze übersteigt, können Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln.