Krankenversicherungen bieten Zuschüsse für Ernährungsberatungen
Eine gesunde Lebensweise gewinnt besonders in den Zeiten explodierender Kosten im Gesundheitswesen immer mehr an Bedeutung, denn viele ernsthafte und schwere Erkrankungen haben ihren Ursprung in einem ungesunden Verhalten. Ändert man dies, kann man viel für seine Gesundheit tun, muss nicht so oft zum Arzt gehen und hilft so, die Kosten für die Krankenkassen zu reduzieren.
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Viele Krankenversicherungen belohnen ein gesundheitsbewusstes Verhalten, indem sie Prämien ausschütten oder bestimmte Maßnahmen zur Gesunderhaltung finanzieren.
Die größten Probleme, welche in den meisten Fällen allein durch das Verhalten geändert werden könnten, sind der Abbau von Übergewicht und das Rauchen. Übergewicht kann viele schwere Krankheiten zur Folge haben, und auch wenn eine Diät zunächst nur einen kleinen Erfolg bringt, nimmt man dies sehr schnell durch ein erhöhtes Wohlbefinden wahr. Wer jahrelang Übergewicht aufgebaut hat, tut sich mit dem Beginn einer Diät häufig sehr schwer, vor allem dann, wenn er keine professionelle Unterstützung bekommt. Seitdem immer mehr Krankheiten vor allem des Herz-Kreislauf-Systems bekannt werden, deren Ursache unter anderem das Übergewicht ist, sind die Krankenversicherungen dafür sensibilisiert worden und zahlen oftmals Zuschüsse für eine professionelle Diät. Diese können sodann für Ernährungsberatungen verwendet werden, aber eine Kur, die das Abspecken zum Ziel hat und den Patienten vermittelt, wie sie erfolgreich Diät halten können, wird oftmals finanziell unterstützt.
Um für eine Diät einen Zuschuss von den Krankenversicherungen zu bekommen, ist es nicht wichtig, ob man privat oder gesetzlich versichert ist. Lange Zeit waren es nur die privaten Krankenversicherungen, welche derartige Zuschüsse zahlten, jedoch gibt es mittlerweile auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen, die eine Ernährungsberatung vor der Durchführung einer Diät zum Zwecke des Abspeckens finanzieren. Jeder Patient, der betroffen ist, sollte sich bei seiner Krankenkasse informieren, denn die Voraussetzungen, unter denen eine Ernährungsberatung oder eine Kur finanziert werden, sind häufig recht verschieden, deshalb kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden.
Auf jeden Fall muss eine gesundheitsgefährdende Fettleibigkeit vorliegen, dies ist in der Regel bei einem BMI ab 30 der Fall. Manche Krankenkassen akzeptieren die Kostenübernahme erst ab dem BMI von 39, mit dem die Adipositas, also Fettleibigkeit, medizinisch definiert ist. Der Patient muss, wenn eine Ernährungsberatung genehmigt wurde, diese regelmäßig besuchen. Bei Terminversäumnis können ihm die Kosten in Rechnung gestellt werden, was mitunter sehr teuer ist.
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